Die Kosten für die Psychotherapie können von der Grundversicherung, der Zusatzversicherung oder von Ihnen privat übernommen werden.
Damit die psychotherapeutischen Leistungen von der Grundversicherung übernommen werden, braucht es eine ärztliche Anordnung für die ersten 15 Sitzungen durch einen
Für die Verlängerung der Therapie ist eine Absprache mit der Ärztin / dem anordnenden Arzt notwendig, welche/r eine neue Anordnung für weitere 15 Sitzungen erstellen kann. Für eine Verlängerung nach 30 Therapiestunden ist zudem eine Beurteilung durch eine Fachärztin/einen Facharzt Psychiatrie sowie durch die Vertrauensärzte der Versicherung notwendig.
Die Kosten richten sich nach dem geltenden PsyTarif und werden von der Grundversicherung gemäss Ihrer jährlichen Franchise abzüglich Ihrem Selbstbehalt übernommen.
Grundsätzlich werden die erbrachten Leistungen direkt über die Krankenkasse verrechnet (Tiers payant). Die Ärztekasse sendet die Rechnung an die Krankenkasse. Sie erhalten eine Kopie dieser Abrechnung. Ein allfällig von Ihnen zu leistenden Restbetrag / Selbstbehalt wird Ihnen von Ihrer Krankenkasse in Rechnung gestellt.
Weitere mögliche Kostenträger können die Zusatzversicherungen, Invalidenversicherung oder die Unfallversicherung sein. Bitte informieren Sie sich vorgängig direkt bei der jeweiligen Versicherung, ob und in welchem Umfang die Therapiekosten übernommen werden.
Meine Leistungen verrechne ich nach Aufwand (Gespräche, Vor- und Nachbereitung, Mails, Berichte etc.). Ich orientiere mich dabei am üblichen Tarif.
Therapiesitzungen können bis spätestens 24h vor dem vereinbarten Termin abgesagt werden. Nicht rechtzeitig abgesagte Termine werden Ihnen unabhängig vom Grund der Absage privat in Rechnung gestellt.
Ich halte mich im Umgang mit personenbezogenen Daten an die Vorgaben des revidierten Datenschutzgesetzes (DSG), das ab 1.9.2023 in der Schweiz gilt. Beim ersten Termin erledigen wir die diesbezüglich notwendigen Formalitäten. Gerne stelle ich Ihnen bei Interesse und Bedarf weitere Informationen z.B. zu Auskunft- und Herausgabegesuche über Personendaten zur Verfügung.
Bitte bringen Sie die ärztliche Anordnung zusammen mit ihrer Krankenkassenkarte zum Erstgespräch mit. Sie können das Formular auch direkt von Ihrem Arzt an meine geschützte E-Mail-Adresse sibylle.christen@hin.ch zusenden lassen.
Bitte kontaktieren Sie mich frühzeitig bei Unklarheiten bezüglich der Anordnung.
079 678 29 65
sibylle.christen@hin.ch
www.sibyllechristen.ch
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Die Kosten für die Psychotherapie können von der Grundversicherung, der Zusatzversicherung oder von Ihnen privat übernommen werden.
Damit die psychotherapeutischen Leistungen von der Grundversicherung übernommen werden, braucht es eine ärztliche Anordnung für die ersten 15 Sitzungen durch einen
Für die Verlängerung der Therapie ist eine Absprache mit der Ärztin / dem anordnenden Arzt notwendig, welche/r eine neue Anordnung für weitere 15 Sitzungen erstellen kann. Für eine Verlängerung nach 30 Therapiestunden ist zudem eine Beurteilung durch eine Fachärztin/einen Facharzt Psychiatrie sowie durch die Vertrauensärzte der Versicherung notwendig.
Die Kosten richten sich nach dem geltenden PsyTarif und werden von der Grundversicherung gemäss Ihrer jährlichen Franchise abzüglich Ihrem Selbstbehalt übernommen.
Grundsätzlich werden die erbrachten Leistungen direkt über die Krankenkasse verrechnet (Tiers payant). Die Ärztekasse sendet die Rechnung an die Krankenkasse. Sie erhalten eine Kopie dieser Abrechnung. Ein allfällig von Ihnen zu leistenden Restbetrag / Selbstbehalt wird Ihnen von Ihrer Krankenkasse in Rechnung gestellt.
Weitere mögliche Kostenträger können die Zusatzversicherungen, Invalidenversicherung oder die Unfallversicherung sein. Bitte informieren Sie sich vorgängig direkt bei der jeweiligen Versicherung, ob und in welchem Umfang die Therapiekosten übernommen werden.
Meine Leistungen verrechne ich nach Aufwand (Gespräche, Vor- und Nachbereitung, Mails, Berichte etc.). Ich orientiere mich dabei am üblichen Tarif.
Therapiesitzungen können bis spätestens 24h vor dem vereinbarten Termin abgesagt werden. Nicht rechtzeitig abgesagte Termine werden Ihnen unabhängig vom Grund der Absage privat in Rechnung gestellt.
Ich halte mich im Umgang mit personenbezogenen Daten an die Vorgaben des revidierten Datenschutzgesetzes (DSG), das ab 1.9.2023 in der Schweiz gilt. Beim ersten Termin erledigen wir die diesbezüglich notwendigen Formalitäten. Gerne stelle ich Ihnen bei Interesse und Bedarf weitere Informationen z.B. zu Auskunft- und Herausgabegesuche über Personendaten zur Verfügung.
Bitte bringen Sie die ärztliche Anordnung zusammen mit ihrer Krankenkassenkarte zum Erstgespräch mit. Sie können das Formular auch direkt von Ihrem Arzt an meine geschützte E-Mail-Adresse sibylle.christen@hin.ch zusenden lassen.
Sibylle Christen
eidg. anerkannte Psychotherapeutin
Stapferstrasse 2
5200 Brugg
079 678 29 65
sibylle.christen@hin.ch
www.sibyllechristen.ch
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